Teilhabe am Schulalltag

Teilhabe am Schulalltag

Gemeinsam Teilhabe am Schulalltag ermöglichen

Als Eltern möchten Sie, dass Ihr Kind sich in der Schule sicher fühlt, den Alltag gut bewältigen kann und die gleichen Chancen hat wie andere Kinder. Schule bedeutet dabei nicht nur Unterricht und Lernen, sondern auch Pausen, Freundschaften, Konflikte, neue Situationen und viele kleine Herausforderungen im täglichen Miteinander.

Vielfalt und Inklusion als Normalität erfahren

Was Ihr Kind im Schulalltag braucht, kann ganz unterschiedlich sein. Eine Teilhabeassistenz kann Ihr Kind dabei unterstützen,

sich im Tagesablauf, in Räumen und bei Übergängen zu orientieren,

Arbeitsmaterialien und Abläufe zu strukturieren,

eigene Bedürfnisse auszudrücken und andere besser zu verstehen,

unterstützende Kommunikationsmittel zu nutzen,

Kontakte aufzubauen und sich an gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen,

Konflikte und herausfordernde Situationen zu bewältigen,

mit Veränderungen, Stress, Reizüberflutung oder starken Emotionen umzugehen,

sich sicher zu bewegen und notwendige alltagspraktische oder pflegerische Unterstützung zu erhalten,

an Pausen, Ausflügen und weiteren schulischen Angeboten teilzunehmen.

Die Teilhabeassistenz ersetzt nicht den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Sie unterstützt Ihr Kind dort, wo es Hilfe benötigt, und stärkt es zugleich darin, zunehmend eigene Handlungsmöglichkeiten und mehr Selbstständigkeit zu entwickeln.

 

Gute Teilhabeassistenz zeigt sich nicht nur in der täglichen Begleitung Ihres Kindes. Ebenso wichtig sind eine sorgfältige Vorbereitung, klare Absprachen und eine verlässliche fachliche Unterstützung im Hintergrund.

Eine möglichst passende und fachlich begleitete Assistenzkraft

Bei der Auswahl der Assistenzkraft berücksichtigen wir den individuellen Unterstützungsbedarf Ihres Kindes, das im Bescheid festgelegte Qualifikationsniveau sowie die Anforderungen des konkreten Einsatzes. Vor Beginn der Maßnahme ermöglichen wir Ihnen und Ihrem Kind ein gegenseitiges Kennenlernen, damit ein guter Start möglich ist.

Unsere Teilhabeassistenzen werden vor ihrem Einsatz sorgfältig eingearbeitet und während der Begleitung bei Bedarf fachlich beraten und unterstützt. Zusätzlich stehen ihnen geeignete Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote zur Verfügung, um ihre Arbeit kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Ansprechpersonen für Ihre Anliegen

Bei Fragen, Rückmeldungen oder Veränderungen können Sie sich neben der Assistenzkraft auch an die Bereichsleitung Bildung und Teilhabe wenden. Je nach Anliegen klären wir gemeinsam, wer für Ihr Anliegen die passende Ansprechperson ist.

Zusammenarbeit auf Augenhöhe

Ihre Erfahrungen und Beobachtungen sind für uns sehr wichtig, denn Sie kennen Ihr Kind am besten. Gleichzeitig beziehen wir – soweit möglich und datenschutzrechtlich zulässig – auch die Perspektive Ihres Kindes oder Jugendlichen ein. Bei Bedarf stimmen wir uns zudem mit der Schule sowie dem zuständigen Leistungsträger ab, um eine bestmögliche Unterstützung sicherzustellen.

Selbstständigkeit als gemeinsames Ziel

Wir überprüfen regelmäßig gemeinsam, welche Unterstützung Ihr Kind aktuell benötigt und in welchen Bereichen es bereits mehr Selbstständigkeit entwickeln kann. Die Teilhabeassistenz soll Sicherheit geben, die Teilnahme am schulischen Alltag ermöglichen und gleichzeitig die individuellen Fähigkeiten Ihres Kindes stärken und fördern.

Ein transparenter Umgang mit Ausfällen

Fällt eine Assistenzkraft aus, informieren wir Sie so früh wie möglich. Ob eine Vertretung eingesetzt werden kann, prüfen wir anhand des individuellen Unterstützungsbedarfs Ihres Kindes sowie unserer personellen Möglichkeiten. Eine durchgehende Vertretung können wir jedoch nicht in jedem Fall gewährleisten.

Sollte es einmal zu Schwierigkeiten kommen, ist uns der offene Austausch mit Ihnen wichtig. Rückmeldungen und Beschwerden nehmen wir ernst und nutzen sie, um gemeinsam passende und tragfähige Lösungen zu entwickeln.

 

Liegt Ihnen für Ihr Kind bereits eine Kostenzusicherung oder ein Bewilligungsbescheid für schulische Teilhabeassistenz vor, können Sie die Übernahme der Begleitung bei uns anfragen.

Gerne können Sie sich auch schon an uns wenden, wenn eine Kostenzusicherung konkret zu erwarten ist. In diesem Fall können wir erste Fragen klären und miteinander ins Gespräch kommen. Eine verbindliche Prüfung der Übernahme und der personellen Besetzung ist jedoch erst möglich, wenn uns die Kostenzusicherung oder der Bewilligungsbescheid vorliegt.

1. Sie stellen Ihre Anfrage

Über unser Anfrageformular teilen Sie uns die wichtigsten Angaben zu Ihrem Kind, zur Schule und zum aktuellen Stand der Bewilligung mit. Liegt Ihnen der Bescheid bereits vor, benötigen wir insbesondere Angaben zum Bewilligungszeitraum, zum zeitlichen Umfang und zum festgelegten Qualifikationsniveau der Assistenzkraft.

2. Wir prüfen die Umsetzungsmöglichkeiten

Sobald uns die Kostenzusicherung oder der Bewilligungsbescheid vorliegt, prüfen wir, ob wir die Begleitung im bewilligten Rahmen personell, fachlich und organisatorisch übernehmen können. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Anforderungen Ihres Kindes als auch den Einsatzort und die vorgesehenen Zeiten.

3. Wir lernen Ihr Kind und seinen Unterstützungsbedarf kennen

Ist eine Übernahme grundsätzlich möglich, möchten wir Ihr Kind möglichst gut kennenlernen. Sie erhalten dazu unseren Informations- und Einschätzungsbogen. In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen, was Ihr Kind bereits gut kann, wobei es Unterstützung benötigt und was für eine sichere Begleitung wichtig ist.

4. Wir bereiten die Begleitung vor

Wir wählen eine möglichst passende Assistenzkraft aus und ermöglichen ein gegenseitiges Kennenlernen. Anschließend stimmen wir die organisatorischen Rahmenbedingungen ab und schließen mit Ihnen die erforderliche Vereinbarung.

5. Die Begleitung kann beginnen

Sobald die notwendigen Unterlagen und Absprachen vollständig vorliegen, bereiten wir gemeinsam mit Ihnen, Ihrem Kind und der Schule den Start der Teilhabeassistenz vor.

 

Bitte beachten Sie: Ein frühzeitiger Kontakt und ein erstes Orientierungsgespräch sind möglich. Eine personelle Besetzung kann jedoch erst nach Vorlage einer wirksamen Kostenzusicherung oder Bewilligung verbindlich geprüft werden. Auch bei vorliegender Bewilligung besteht kein automatischer Anspruch auf Übernahme der Begleitung durch das BHZ.

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