Tagesstätte
Die Tagesstätte befindet sich auf dem Gelände des Vereins zur Förderung von Menschen mit Behinderung Darmstadt e. V. Die Tagesstätte unterteilt sich in zwei Bereiche, welche unterschiedliche Schwerpunkte haben. Der Bereich Arbeit, der als Hinführung zur WfbM gedacht ist und der Bereich Beschäftigung.
Dem Verständnis von Arbeit liegt die Auffassung zugrunde, dass der Mensch im Laufe seines Lebens danach strebt, Aufgaben zu erkennen, mit denen er sich identifizieren kann und die er aus eigenem Entschluss erfüllen will. Bewältigt der Mensch Aufgaben, die seinen Intentionen entsprechen, kann er sich als aktiver Gestalter seines Lebens empfinden und seine Entwicklung voranbringen. Dieser Grundgedanke ist sehr gut auf die Menschen mit Behinderung des Bereichs Arbeit zu übertragen.
Das mittlerweile zum allgemeinen Grundsatzkanon der Eingliederungshilfe und Rehabilitation zählende Zwei-Milieu-Prinzip meint zunächst in Konkretisierung des Normalisierungsansatzes das Ziel der strukturellen und leistungsbezogenen Trennung der Lebensbereiche des Wohnens und der Arbeit für Menschen mit Behinderungen. Damit verbunden ist aber kein starres, allgemeingültiges Dogma, sondern es geht um die jeweils angemessene Bestimmung und Flexibilität je nach Bedürfnissen und Kompetenzen derjenigen, um die es schließlich geht: den Menschen mit Behinderung.
Betreuungszeiten
Die Tagesstätte ist Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr und am Freitag von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr für Betreuungs- und Förderungsangebote geöffnet. In der Regel schließt sich die Tagesstätte einerseits üblichen Brückentagen und andererseits landesüblichen Ferienzeiten mit begrenzten Schließzeiten an.
Arbeitsbereich
Arbeit in unserer Tagesstätte bedeutet ein sinnstiftendes Handeln zu erlangen. Arbeit soll – für Menschen mit Behinderung – die gleichen Möglichkeiten und Chancen beinhalten, wie für nichtbehinderte Menschen. Arbeit wird als zielgerichtete Tätigkeit verstanden, bei der ein Produkt hergestellt oder eine Dienstleistung ausgeführt wird. Der Anteil der behinderten Mitarbeiter/-innen am Arbeitsprozess ist dabei unterschiedlich ausgeprägt, das Erleben als aktiver und notwendiger Teil der eigenen Umwelt steht im Vordergrund.
Inhalte und Ziele
- Hinführung zum strukturierten, gemeinsamen Tun
- Erlebnis durch Materialerfahrung und -gestaltung
- Aufgabenorientiertes Arbeiten
- Selbständigkeit und Selbstbestimmung
- Unterstützende Assistenz
- Arbeitstraining
- Gegebenenfalls Hinführung zur Arbeit
- Konzentrationsangebote, Schulung der Aufmerksamkeit
- PC-Training und -Arbeit
- Projektangebote
- Abbau psychosozialer Auffälligkeiten und Aufbau von Verhaltensalternativen
- Lebensorientierte Aufgaben
- Körperorientierte Arbeitsformen
- Bewegungsangebote
Beschäftigungsbereich
Der Begriff Beschäftigung definiert als Ausübung einer sinnerfüllten Tätigkeit, bezieht sich auf alle Aktivitäten des Körpers, die zielgerichtet sind, ohne dass das Ergebnis antizipiert werden muss. Die Ziele können in der direkten Bedürfnisbefriedigung bestehen, aber auch in der Erprobung, Einübung und Variation von körperlichen und geistigen Fähigkeiten, im Begreifen der Welt durch Wahrnehmen und eigenes Experimentieren und schließlich auch im Erobern der Welt durch intentionales Handeln.
Unter der Berücksichtigung der behinderungsbedingten Bedürfnisse beziehen sich die entwicklungsorientierten Lernbereiche im Bereich Beschäftigung insbesondere auf die Elementarbereiche Motorik, Sensorik und Perzeption. Inhalte aus der Basalen Stimulation und Ansätze der Sensorischen Integrationstherapie (SI) finden daher in der Tagesstruktur des Beschäftigungsbereichs ihre Anwendung. Zudem werden Elemente der Wahrnehmungs- und Bewegungsförderung in die basalästhetischen Tätigkeiten integriert. Die Grundlage der Angebote zur individuellen Entwicklungsunterstützung bilden jedoch der Aufbau und die Festigung einer sicheren Beziehung zwischen Klient/-in und Betreuerin bzw. Begleiterin sowie innerhalb des Gruppengefüges.
Grundsätze und Ziele
Die Angebote der Tagesstätten richten sich an Personen, die gem. § 2 SGB IX i. V. m. § 53 SGB XII nicht nur vorübergehend wesentlich körperlich behindert sind, wegen der Schwere ihrer Behinderung nicht oder noch nicht in der Lage sind, die Anforderungen zu erfüllen (einschließlich Mehrfachbehinderung), die mit dem Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen oder der Beschäftigung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt verknüpft sind bzw. die auf Grund der Dauer ihrer körperlichen Behinderung und deren Folgeerscheinungen in ihrer Fähigkeit zur selbstständigen Alltagsbewältigung und sozialen Eingliederung dauerhaft behindert bzw. von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Dies können Personen sein, die durch Angebote im Bereich »Wohnen« betreut werden, aber auch Menschen, die ohne professionelle Unterstützung wohnen können aber Unterstützung in der »Gestaltung des Tages« benötigen.
Die Prüfung, Koordinierung und Entscheidung über das geeignete Angebot und die geeignete Maßnahme basieren auf:
- der lebenslangen Lern- und Entwicklungsfähigkeit des Menschen
- seinem Recht auf Selbstbestimmung und
- dem Normalisierungsprinzip.
Ziel der Angebote und Maßnahmen für Menschen mit körperlicher Behinderung ist die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft; das kann sein:
- die Eingliederung in das Arbeitsleben
- Hinführung zu einem, auf das Arbeiten abzielende Leistungsniveau – die Entwicklung, Erhöhung oder Wiedergewinnung der Leistungsfähigkeit
- Erlernen, Weiterentwickeln und Erhalten von Fähigkeiten und Fertigkeiten im lebenspraktischen, motorischen, sozialen, emotionalen, kognitiven, somatischen und kreativen Bereich sowie in der Wahrnehmung, der Umwelterkundung und in der Kommunikation
- Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung
- Einüben von sozialem Verhalten in der Gruppe und im gesellschaftlichen Leben
- Aufrechterhalten und Verbesserung der Integration in das soziale Umfeld
- Sicherstellung eines aktivierenden und sinnstiftenden Lebensumfeldes
Die Arbeitsfelder der Tagesstätten
Soziale Bezüge und Kommunikation
- Kommunikation
- Kognition
- Kulturtechniken
- Entwicklungsunterstützung / Lernen
- Kompetenzentwicklung und -förderung im Bereich sozialer Beziehungen
- Gestaltung von Partnerschaft, Freundschaft, Geschlechterrolle und Sexualität
- Kontakt zu Mitklienten und Mitarbeitern
- Teilhaben am Leben in der Gemeinschaft
- Kontakte
- Beziehungen
Arbeitsorientierte Tätigkeit
- Holzgruppe
- Gartengruppe
- Tongruppe
- PC-Arbeit
- Hauswirtschaftsgruppe
- Filzgruppe
- Malen und kreatives Gestalten
- Kerzen ziehen
Besondere Förderangebote
- Blindenförderung
- Entwicklungsförderung
- Logopädie
- Musikgruppe
- Tiergestützte Therapie
- Ungestützte Kommunikation / Gestützte Kommunikation
- Theatergruppe
- Kompetenzentwicklung und -förderung im Bereich der Mobilität