Pädagogische Leitprinzipien

Aus den Grundannahmen ergeben sich für unsere pädagogische Arbeit folgende Leitprinzipien:

Ganzheitlich-integratives Prinzip

Das ganzheitlich-integrative Betreuungskonzept orientiert sich stets an der Wechselwirkung zwischen Persönlichkeit und Umwelt. Betreuungs- und Förderangebote in den Bereichen Wahrnehmung, Kommunikation, Sozialerfahrung, körperliches Wohl, alltägliche Lebensführung zielen nicht auf bloße Funktionsschulung, sondern sind in die soziale Wirklichkeit eingebunden und unterstreichen dadurch die Notwendigkeit der gesellschaftlichen Integration.

Prinzip der Normalisierung

Bei der Gestaltung unseres Betreuungsangebotes spielt die Normalisierung der Lebensbedingungen für die Bewohner/innen eine übergeordnete Rolle. Dazu gehören ein normaler Tagesrhythmus, ein normaler Jahresrhythmus, die Trennung der Bereiche Wohnen, Freizeit und Arbeit, angemessene Kontakte zwischen den Geschlechtern und die Respektierung und Berücksichtigung der Wünsche, Entscheidungen und Willensäußerungen. Insgesamt werden die Lebensbedingungen entsprechend denen der Gesamtbevölkerung gestaltet.

Prinzip der Selbstbestimmung

Die Forderung nach Selbstbestimmung bezieht sich auf verschiedene Dimensionen menschlichen Zusammenlebens. Sie spricht ebenso scheinbar winzige Alltagsentscheidungen an – etwa die Auswahl von Speisen, Kleidung oder den Zeitpunkt des Schlafengehens – als auch die großen Entscheidungen der Lebensplanung: Ausbildung, Beruf, Familienstand. Selbstbestimmung kann aber nicht absolut gesehen werden, da sie stets an legitime Interessen anderer Menschen stößt. Diese Grenzen sind jederzeit zu wahren.

Prinzip des professionellen Handelns

Der Betreuungsauftrag in Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen einen Ort zum Leben finden, ist im besonderen durch das sog. doppelte Mandat gekennzeichnet: Zum einen haben die Betreuer/innen den Auftrag, auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner/innen (bzw. der Besucher/innen der Tagesstätte) einzugehen, auf der anderen Seite sind sie für die Aufrechterhaltung der Regeln und Normen in der Institution mitverantwortlich. Die Mitarbeiter/innen sind zudem gleichzeitig Arbeitnehmer/innen und Partner/innen in einer (pädagogischen) Beziehung. Aus dieser Tatsache ergibt sich die Forderung nach professionellem Handeln, das insbesondere gekennzeichnet ist durch:

  • Pragmatisch-handwerkliche Kompetenzen
  • Reflexive Kompetenzen


Die vorgenommene Unterscheidung zwischen pädagogischem Handwerk und Reflexion macht deutlich, dass die Erledigung konkreter Aufgaben, wie z.B. die gemeinsame Zubereitung des Frühstücks, alleine noch keine pädagogische Aufgabe ist. Ihren pädagogischen Sinn erhalten solche Tätigkeiten erst durch das ständige Bemühen, übergeordnete Grundsätze und Ziele auf die konkrete Situation des einzelnen Betreuten zu beziehen und in der Ausführung der konkreten Aufgabe zu verwirklichen.

Prinzip der individuellen Betreuungsplanung

Zur Sicherung der Betreuungsqualität wird für jeden/jede Bewohner/in ein individueller Betreuungsplan erstellt. Dieser ist Grundlage für die Erstellung von Tages- und Wochenplänen. Der Betreuungsplan enthält die Kompetenzen des betreuten Menschen, die Zielsetzung für den Betreuungszeitraum, die Leistung und Aktivität der Betreuung. Der Betreuungsplan wird gemeinsam mit dem Betreuungsteam und je nach Möglichkeit unter Einbeziehung der Betroffenen aufgestellt und regelmäßig fortgeschrieben.

Prinzip der interdisziplinären Zusammenarbeit

Berufsübergreifende Teamarbeit ist ein zentrales Element professioneller Arbeit mit Menschen, die mehrfache und schwere Behinderungen haben. Für unser Betreuungskonzept bedeutet das, dass alle beteiligten Fachleute ihr spezielles Wissen, die Erfahrung und Handlungskompetenz als bedeutsam für das Wohl der Menschen mit Behinderungen anerkennen und bereit sind, diese in vertrauensvoller Zusammenarbeit einzubringen.